Information zur neuen PAR-Richtlinie

Liebe teemer-AnwenderInnen,


aufgrund mehrfacher Nachfrage zur neuen PAR-Richtlinie möchten wir Ihnen hierzu einige Informationen zukommen lassen.
Die neue PAR-Richtlinie tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft. Stand jetzt sind noch nicht alle Vorgaben für die Umsetzung – insbesondere hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten – abschließend geklärt.
Aus diesem Grund haben der Verband Deutscher Dentalsoftwarehersteller (VDDS) und die KZBV einen Stufenplan beschlossen, den wir auch in teemer umsetzen werden.


Was beinhaltet die neue PAR-Richtlinie?

Die neue PAR-Richtlinie wurde vom G-BA am 17.12.2020 veröffentlich (https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/920/).

Die PA-Richtlinie beinhaltet u.a. die Implementierung neuer Formulare, Bema-Leistungen sowie einem geänderten Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren.

In der neuen Richtlinie des G-BA sind die einzelnen Schritte einer systematischen Diagnostik und Behandlung von Parodontopathien detailliert beschrieben. Festgelegt ist, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte vor der Therapieplanung Stadium und Grad der Erkrankung erheben und Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen abklären müssen. Im anschließenden Aufklärungs- und Therapiegespräch werden auf Basis der Befunde die weiteren möglichen Schritte besprochen. Ebenfalls soll in diesem Gespräch vermittelt werden, wie notwendig es ist, dass Patientinnen und Patienten den Behandlungsprozess aktiv unterstützen. Dabei geht es neben der Vermeidung bestimmter Risikofaktoren, wie dem Tabakkonsum, insbesondere um eine gute allgemeine Mundhygiene. In Abhängigkeit von Stadium und Grad der Erkrankung sieht die Richtlinie verschiedene Ansätze vor: eine antiinfektiöse Therapie, eine Antibiotikatherapie oder chirurgische Eingriffe. Die Fortschritte in der Therapie und die Mitarbeit der Patientin oder des Patienten müssen zwischenzeitlich überprüft werden, um den Behandlungserfolg auch möglichst langfristig zu sichern.

Bitte beachten Sie dazu auch Informationen Ihrer zuständigen KZV.

Kurz und knapp - was ändert sich für Sie in teemer?

  • Zum 1.7. wird gemäß Abstimmung zwischen VDDS und KZBV ein neues PAR-Plan-Formular (bestehend aus Blatt 1 und Blatt 2) als beschreibbares PDF in teemer zur Verfügung gestellt.
  • Das Formular dient zur Genehmigung von PAR-Behandlungen ab dem 1.7.
    Es kann heruntergeladen und ausgefüllt werden. Soll das Formular am Patienten hinterlegt werden, kann es über die Upload-Funktion in teemer hochgeladen und über den Dokumentenstrom zugeordnet werden.
  • Bis zur Einführung des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens 2022 ist das Formular im Papierformat bei der Krankenkasse einzureichen.
  • Die Umsetzung der Abrechnung wird mit der Version 1.51 zu Ende September geliefert.

Hinweis: PAR-Pläne, die vor dem 1.7. genehmigt werden, aber deren Behandlung erst ab dem 1.7. begonnen wird, müssen neu beantragt werden. Pläne, die vor dem 1.7. genehmigt und begonnen wurden, können nach dem bisherigen Verfahren durchgeführt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie mit Auslieferung des neuen PAR-Formulars.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr teemer-Team

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