EBZ: Neue Formulare beim GKV-Patienten

Unser Online-Abrechnungsservice erklärt:

Welche Formulare/ Papiere & welche Leistungen gehören wohin?

Heil- und Kostenplan

Durch das EBZ-Verfahren hat das alte rosafarbene Formular zur Beantragung von prothetischen Leistungen ausgedient (außer bei den sonstigen Kostenträgern). BEMA-Positionen, die bisher auf dem Heil- und Kostenplan standen, werden nicht mehr separat aufgeführt.

Der Blanko-Ausdruck als Stylesheet ist nur bei Problemen seitens der Telematikinfrastruktur zulässig.

Patienten erhalten jetzt eine Patienteninformation, diese offiziellen Vordrucke sind in jedem Praxisveraltungssystem hinterlegt und bündeln die Informationen, die bisher auf HKP Teil 1 und Teil 2 standen.

Hinweis: Auch bei einfachen Reparaturen ist die Unterschrift unter der Patienteninformation Pflicht, sie ist vergleichbar mit der Unterschrift auf dem alten Heil- und Kostenplan.

Link zum Muster-Vordruck-3c und Muster-Vordruck-3d

“Die Kostenplanung umfasst Angaben zu BEMA-Nrn. und – soweit geplant – GOZ-Positionen.

Im Abschnitt „BEMA“ sind die der geplanten Regelversorgung zugeordneten BEMA-Nrn. und ihre jeweilige Anzahl anzugeben.

Der Abschnitt „GOZ“ ist nur bei gleich- oder andersartigen Versorgungen und in Mischfällen, dann aber verpflichtend, auszufüllen. Für jede GOZ-Leistung sind die betroffenen Zähne bzw. das Gebiet, die GOZ-Position nebst Leistungsbeschreibung sowie die Anzahl anzugeben. Die Angabe zum Zahn/Gebiet kann entfallen, wenn die GOZ-Position ohne Bezug dazu ansetzbar ist. Geplante GOZ-Positionen für nicht festzuschussfähige Leistungen wie implantologische oder funktionsdiagnostische Maßnahmen sind nicht aufzuführen.

Im Feld „Honorar BEMA“ ist der Eurobetrag des Honorars nach BEMA anzugeben.

Im Feld „Honorar GOZ“ ist der Eurobetrag des geschätzten Honorars nach GOZ anzugeben.

Die im Feld „Material- und Laborkosten“ anzugebenden Kosten umfassen die geschätzten Gesamtkosten für zahntechnische Leistungen im gewerblichen Labor und/oder im Praxislabor sowie die abrechenbaren Kosten für Praxismaterialien für die geplante Therapie (Gesamtversorgung) in einer Summe. Dies gilt auch in Fällen, in denen gleich- oder andersartige Leistungen anfallen. Es sind sowohl die Leistungen nach dem Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis (BEL) als auch die Leistungen nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) addiert in EUR hier einzutragen.

Im Feld „Behandlungskosten insgesamt“ ist der Eurobetrag der geschätzten Gesamtkosten für die Zahnersatzversorgung anzugeben.”[1]

[1] BMV-Z Anlage 14d Seite 6,7

In teemer findet ihr die Patienteninformation hier:

Für die vollständige Aufklärung des Patienten benötigt ihr je nach Versorgungsart noch zusätzliche Vereinbarungen (Privatvereinbarung, Honorarvereinbarung). Ein zusammenfassender, für den Patienten verständlicher, Therapievorschlag / Kostenvoranschlag rundet die finanzielle Aufklärungspflicht ab.

Ein Überblick zu den Formularen/ Vereinbarung für die einzelnen Versorgungsarten

Beachte: Regelversorgungen mit FAL-Leistungen, durch Verwendung des Gesichtsbogens wird z.B. die OK totale Prothese zur GAV.

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